Allgemeine Geschäftbedingungen (AGB)

Unsere Geschäftsbedingungen orientieren sich an den Empfehlungen der Allianz deutscher Designer (AGD).

Red Fox Studios

Red Fox Studios ist ein Netzwerk von Selbständigen. Die Auftragserteilungen und Leistungsvergütungen erfolgen separat an den jeweiligen Leistungserbringer. Bei gleichem Full Service entfällt hier der kostenintensive Verwaltungsapparat einer Großagentur. Vergütungen bleiben transparent und nachvollziehbar.

Vergütung für Entwurfsarbeiten

Die Vergütung für Entwurfsarbeiten stellt den Gegenwert für die Entwurfsleistung dar. Die Entwurfs- und Entwicklungsleistungen im Bereich Kommunikationsdesign beinhalten eine aufgaben- und anforderungsgerechte Darstellung der entworfenen Ergebnisse in Form von Zeichnungen, Plänen und/oder digitalisierten Visualisierungen, die dem Auftraggeber die gestalteten Lösungen kommunizieren und verständlich machen.

Vergütung für die Nutzungsrechtseinräumung

Die Vergütung für die Einräumung der Nutzungsrechte stellt den Gegenwert für die Wertschöpfung dar, die durch die wirtschaftliche Nutzung entsteht. Sie bemisst sich am vereinbarten Nutzungsumfang.

Vergütung für zusätzliche Leistungen

Zusätzliche Leistungen müssen gesondert vereinbart werden. Die Vergütung für zusätzliche Leistungen wird nach Zeit- und Materialaufwand abgerechnet. Sie umfasst als Teil der Gesamtvergütung alle Nebenarbeiten, die nicht unmittelbar in die eigentliche Gestaltungsleistung fallen (siehe auch AGD Vergütungstarifvertrag Design (AGD/SDSt), Ziffer 7.5), zum Beispiel:

  • Analyse, Recherche, Manuskriptstudium
  • Technische Bearbeitung der vom Auftraggeber gelieferten Vorlagen, z. B. Bildbearbeitung, Retusche
  • Besonders aufwändige Visualisierungen, Handmuster oder Simulationen, die auf Anforderung des Auftraggebers für Präsentationszwecke erstellt werden oder Planunterlagen und Dateien, die speziell für die Weitergabe und als Vorlage für weitere am Entwicklungsprozess beteiligte Parteien dienen.
  • Text und Textredaktion
  • Fotografie und Illustration
  • Reinzeichnung, Werkzeichnung, Erstellung digitaler Reproduktionsvorlagen
  • Reinzeichnung von Content-Grafiken
  • Umsetzung von Webseiten in HTML, CSS, Javascript
  • Datenhandling und Archivierung, z. B. Logos in verschiedenen digitalen Formaten speichern, PDF-Dateien schreiben, Versand von Daten per Email oder ISDN, Archivierung und Pflege von Kundendaten
  • Beratungsleistungen, die auf Anforderung des Auftraggebers erbracht werden.
  • Auftragsvorbereitung, Einholen von Angeboten, Drucküberwachung
  • Kurier- oder Botenfahrten
  • Fahrt- und Besprechungszeiten
  • Technische Nebenkosten, Verbrauchsmaterial
  • Außergewöhnliche Materialkosten

Nach- und Weiternutzungen

Nach- und Weiternutzungen, die mit vorheriger Einwilligung des Urhebers erfolgen, werden auf der Basis der Entwurfsvergütung anhand der entsprechenden Nutzungsfaktoren bemessen und berechnet. Nach- und Weiternutzungen, die ohne vorherige Einwilligung des Urhebers erfolgen, werden auf der Basis der Entwurfsvergütung anhand der entsprechenden Nutzungsfaktoren bemessen und mit einem Zuschlag berechnet.

Originale

Originale bleiben Eigentum des Urhebers. Möchte der Auftraggeber das Original erwerben, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.